Derartige Vereinbarungen, wie zB Schenkung von Wirtschaftsgütern an den Ehegatten mit
anschließender Rückmiete oder Entlohnung des nahen Angehörigen mit anschließender
Darlehensgewährung, sind auf ein allfälliges Vorliegen eines Missbrauches von Formen und
Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes (§ 22 BAO) oder eines Scheingeschäftes
(§ 23 Abs.1 BAO) zu überprüfen.
1226
Erhielt ein Ehegatte die Geldmittel für den Ankauf eines Grundstückes teils durch Schenkung,
teils durch langfristige Darlehen vom anderen und mietet es dieser für betriebliche Zwecke,
spricht das Gesamtbild für einen Missbrauchstatbestand (vgl. VwGH 29.9.1981, 81/14/0003).
Unter dem Aspekt des Fremdvergleiches ist ein Vorgang, bei dem auf einem erworbenen
Grundstück mit eigenen Mitteln ein Gebäude errichtet, die Vermietung einem anderen
überlassen und von diesem das Objekt zurückgemietet wird, sogar als "abwegig" zu
bezeichnen (VwGH 23.6.1998, 97/14/0075). Schenkt ein Steuerpflichtiger seinen Kindern
dem Betrieb entnommene Geldbeträge und nimmt er diese Beträge wieder als Darlehen für
betriebliche Zwecke auf, ist diese Vereinbarung nicht anzuerkennen (VwGH 29.6.1982,
3323/78).
1227
Der Verkauf und die anschließende Rückmietung von Wirtschaftsgütern ("Sale and lease
back") ist eine im heutigen Wirtschaftsleben gebräuchliche Vorgangsweise, die prinzipiell
nicht fremdunüblich ist (VwGH 31.3.1998, 97/13/0003). Auch die Schenkung von
Gesellschaftsanteilen an nahe Angehörige unter Vereinbarung eines Fruchtgenussrechtes ist
nicht ungewöhnlich (VwGH 24.11.1982, 81/13/0021). Andererseits kann beim
Zuwendungsfruchtgenuss (zur Definition vgl. Rz 116 ff) an nahe Angehörige Missbrauch
dann vorliegen, wenn der Fruchtnießer das Grundstück an den Fruchtgenussbelasteten
vermietet.
5.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes
5.4.11.1 Mangelnde Leistungserbringung trotz Zahlung eines Leistungsentgeltes
1228
In einem derartigen Fall werden keine oder keine nennenswerten - allenfalls auf
familienhafter Mitarbeit beruhende - Leistungen erbracht. Das dennoch bezahlte
Leistungsentgelt ist zur Gänze nicht abzugsfähig. Anwendungsfälle sind insbesondere als
Dienst- oder Werkverträge bezeichnete Vereinbarungen. Stellt ein naher Angehöriger für von
ihm angeblich erbrachte Buchhaltungsleistungen Honorare in Rechnung, so ist die
Aufforderung des Betriebsprüfers nach einer Demonstration seiner Fähigkeiten am PC zur
Prüfung eines möglichen Scheingeschäftes zumutbar (VwGH 9.12.2004, 99/14/0135).
5.4.11.2 Unangemessen hohes Leistungsentgelt
1229
In einem derartigen Fall wird ein im Verhältnis zur konkret erbrachten Leistung zu hohes -
einem Fremden in dieser Höhe nicht gewährtes - Leistungsentgelt ausbezahlt, was bei allen
Arten von Rechtsbeziehungen auftreten kann. Sofern die Vereinbarung überhaupt die
ansonsten erforderlichen Kriterien erfüllt, hat dies zu einer Kürzung des unangemessenen
Entgeltes zu führen (VwGH 5.10.1982, 82/14/0006; VwGH 6.4.1995, 93/15/0064), wobei
sich die Angemessenheit bspw. an gesetzlich vorgegebenen Entgelten oder Honoraren
orientieren kann (VwGH 20.11.1990, 89/14/0090). Bei der Beurteilung der Angemessenheit
eines Lohnaufwandes ist jedoch eine gewisse Bandbreite bzw. Toleranzgrenze zu
berücksichtigen (VwGH 13.12.1989, 93/14/0056).
Beispiel 1 (siehe hiezu auch VwGH 26.1.1999, 98/14/0095):
Die bei ihrem Ehegatten angestellte Ehegattin bezieht als Ordinationshilfe ein Gehalt,
das um 25% über jenem einer weiteren eine vergleichbare Tätigkeit ausübenden
Angestellten liegt. Sofern die Gattin keine über eine Ordinationshilfe hinausgehende
Qualifikation aufweist (was zB bei einer Diplomkrankenschwester, die ua. auch
Blutabnahmen oder Impfungen durchführt oder bei einer Zusatzausbildung als
medizinisch-technische Assistentin der Fall wäre), ist das Gehalt auf das Niveau der
eine vergleichbare Tätigkeit ausübenden weiteren Angestellten zu reduzieren. Bei
Vorhandensein der angeführten Zusatzqualifikationen ist eine Anerkennung eines
höheren Gehaltes zwar unbedenklich, eine wesentliche Überschreitung des Gehaltes
einer Angestellten mit einer derartigen Qualifikation führt aber ebenfalls wieder zur
Nichtanerkennung des unangemessen hohen Gehaltsteiles.
Beispiel 2 (siehe hiezu auch VwGH 20.11.1990, 89/14/0090):
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Liegenschaftsverkaufes werden bei der
Ermittlung der Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft an einen nahen Angehörigen
14% des Verkaufspreises als Vermittlungsprovision gezahlt. Nach der Verordnung über
Ausübungsregeln für Immobilienmakler wären insgesamt lediglich 6% des Kaufpreises
als Höchstprovision zulässig.
Es hat daher eine Reduktion der Provision auf einen Betrag zu erfolgen, der den
verordnungsmäßig vorgegebenen Höchstsatz nicht übersteigen darf.
5.4.11.3 Unangemessen niedriges Leistungsentgelt
1230
Eine derartige Vereinbarung führt zu unterschiedlichen Rechtsfolgen:
Ist das Entgelt derart niedrig, dass es nur noch taschengeldähnlichen Charakter aufweist,
ist es steuerlich überhaupt nicht anzuerkennen (vgl. etwa VfGH 27.9.1985, B 253/79;
VwGH 19.12.1990, 87/13/0053).
Ist das Entgelt zwar unangemessen niedrig, liegt betragsmäßig aber über einem
Taschengeld, ist es bei sonstiger steuerlicher Unbedenklichkeit der Vereinbarung in Höhe
der tatsächlichen Auszahlung anzuerkennen. Eine Korrektur eines derartigen Entgeltes
dahingehend, dass Ausgaben oder Einnahmen (in fremdüblicher Höhe) fingiert werden,
hat jedenfalls zu unterbleiben.
Beispiel:
Bei einem zwischen nahen Angehörigen abgeschlossenen Dienstvertrag im
Stundenausmaß der Normalarbeitszeit werden folgende Entgelte vereinbart:
a) 70% des entsprechenden Kollektivvertrages;
b) 10.000 S jährlich.
Es ist wie folgt vorzugehen:
a) Anerkennung der Gehaltsaufwendungen in der tatsächlichen Höhe (kein Ansatz
eines "angemessenen" - höheren - Kollektivvertragslohnes);
b) keine Anerkennung als Betriebsausgaben, da von einem taschengeldähnlichen
Charakter auszugehen ist
5.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung
1231
Erfolgen die Auszahlungsmodalitäten nicht in fremdüblicher Form (zB nicht regelmäßige
Lohnauszahlungen), spricht dies gegen den tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung
(VwGH 17.5.1989, 88/13/0038). So ist etwa das jahrelange Stunden von Gehaltsforderungen
unüblich (VwGH 25.2.1997, 92/14/0039). Leben beide Vertragspartner in einem
gemeinsamen Haushalt und wird das Leistungsentgelt oder ein Teil hievon durch
"Naturalleistungen" oder "freiwillige Sozialleistungen" (etwa durch Übernahme der
Wohnungs- und Verpflegungskosten) ausbezahlt, so können diese Aufwendungen - selbst bei
an sich gegebener Angemessenheit - im Hinblick auf § 20 Abs.1 Z 1 EStG 1988 - nicht als
Betriebsausgaben anerkannt werden (VwGH 20.9.1980, 1421/79; vgl. auch Rz 1165). Bei der
Unüblichkeit der Abwicklung der Leistungsbeziehungen ist weiters eine Beurteilung
vorzunehmen, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein betriebliches oder privates Motiv
im Vordergrund steht (VwGH 25.1.1995, 93/15/0003).
Beispiel:
Die Ehegattin arbeitet im Rahmen eines Dienstverhältnisses in einem Ausmaß von fünf
Wochenstunden in der Rechtsanwaltskanzlei ihres Ehegatten. Die Lohnzahlungen
werden in der Form vereinbart, dass einerseits am Jahresende ein Stundenlohn von
50 S ausbezahlt wird und der Ehegatte andererseits für ihren gesamten Unterhalt
aufkommt, der mit monatlich 4.000 S bewertet wird. Hierüber wird ein schriftlicher
Vertrag verfasst; weiters werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Infolge völlig fremdüblichen Auszahlungsmodus des Gehaltes sind die Aufwendungen
selbst dann nicht anzuerkennen, wenn sie der Höhe nach angemessen wären.
1232
Eine Einstellung der Lohnzahlung aus bedeutsamen betrieblichen Gründen hat auf die
Anerkennung des Dienstverhältnisses zwar idR keinen Einfluss (VwGH 11.2.1970, 0943/68).
Ist dies jedoch nicht nur vorübergehend der Fall und erfolgt seitens des nahen Angehörigen
keine Reaktion (zB vorzeitiger Austritt gemäß § 26 AngG), ist unter dem Aspekt der
Fremdüblichkeit das Dienstverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen.
5.4.12 ABC der Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen - Einzelfälle
aus der Judikatur
1233
Stichwort/Leitsatz
Erkenntnisse
Abfertigung (siehe Rz 1167)
Fremdunüblichkeit einer freiwilligen - familienfremden Dienstnehmern nicht gewährten - Abfertigung
VwGH 10.9.1998,
93/15/0051
Fremdunüblich, wenn an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet
Unklarer Inhalt und Fremdunüblichkeit bei Nichtvorliegen einer
Vereinbarung über Dienstbeginn und -ende
VwGH 22.2.2000,
99/14/0082
Unklarer Inhalt und Fremdunüblichkeit bei Nichtvorliegen einer
Vereinbarung für den Fall, dass vereinbarte und tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung auseinander fallen
VwGH 22.2.2000,
99/14/0082
Unklarer Inhalt und Fremdunüblichkeit bei Nichtvorliegen einer
Vereinbarung darüber, ob Telefondienst Bereitschaftsdienst oder Vollarbeitszeit darstellt
VwGH 22.2.2000,
99/14/0082
Fremdunüblichkeit bei Bestehen eines Großteiles der Arbeitsleistung in Bereitschaftsdienst
VwGH 23.3.2000,
96/15/0120
Fremdunüblichkeit der Gehaltsfortzahlung an die geschiedene
Gattin trotz Verzichtes auf ihre Arbeitsleistung
VwGH 24.3.1981,
2857/80
Keine Anerkennung bei Nichtauszahlung von Lohnzahlungen,
trotz Einbehaltes von Lohnsteuer und Sozialversicherung
Fremdunüblichkeit der Gewährung eines Betriebsausfluges anstatt eines Urlaubes
VwGH 24.6.1999,
97/15/0070
Fremdunüblichkeit einer Urlaubsablöse statt Urlaubsgewährung
VwGH 24.6.1999,
97/15/0070
Kein zwingender Schluss, dass Angestelltentätigkeit des nahen
Angehörigen deshalb nicht 20 Wochenstunden betragen kann, weil eigene gewerbliche Tätigkeit (10 Wochenstunden)
ausgeübt und Haushalt mit Kind geführt wird
VwGH 18.11.1987,
86/13/0113
Dienstwagen (siehe Rz 1170)
Fremdunüblichkeit der unentgeltlichen Zurverfügungstellung an
den Geschäftsführer bei Betrieb mit 3 Mio. S (218.018,50 Euro) Umsatz
VwGH 23.2.1994,
92/15/0158
Dienstwohnung (siehe Rz 1161 ff)
Unüblichkeit der Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung bei
Betrieben mittlerer Größe
VwGH 30.9.1999,
98/15/0005
Üblichkeit der Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung zB bei
Nachtdienstverrichtung
VwGH 17.10.1989,
88/14/0204
Familiäre Veranlassung trotz Zweckmäßigkeit des Wohnsitzes
am Betriebsort eines zu unregelmäßigen Zeiten Wartungsarbeiten verrichtenden
Arbeitnehmers, wenn Wohnung nicht für Fremden errichtet worden wäre
VwGH 17.9.1990,
89/15/0019
Keine Betriebsvermögenszugehörigkeit hinsichtlich einer Wohnung, die an eine Arbeitnehmerin überlassen wird, mit der
der Steuerpflichtige gemeinsame Kinder hat
VwGH 24.6.1986,
85/14/0175
Fremdunüblichkeit einer Entlohnung eines Teilzeitbeschäftigten
durch Auszahlung eines unter dem Existenzminimum liegenden Gehaltes und Überlassung einer mit dem Sachbezugswert
bewerteten Wohnung
VwGH 25.1.1995,
93/15/0003
Unüblichkeit der Zurverfügungstellung einer fast 100 m2 großen
Dienstwohnung an die teilzeitbeschäftigte studierende Tochter, da damit vorrangig die Wünsche, die Wohnbedürfnisse nicht
mehr in der elterlichen Wohnung zu befriedigen, erfüllt werden
VwGH 14.1.1981,
2202/79
Kein betriebliches Interesse bei Zurverfügungstellung einer
Wohnung an einen Arbeitnehmer, um ihm Fahrtstrecke von 10 km zu ersparen
VwGH 22.9.1992,
88/14/0058
...ABC der Vereinbarungen:
Echte stille Gesellschaft (siehe Rz 1190 ff)
Erfordernis der Bekanntgabe gegenüber dem zuständigen
Finanzamt und des Erfüllens der sonstigen Kriterien
VwGH 13.2.1991,
89/13/0223
Erfordernis der Anzeige beim sachlich zuständigen Finanzamt
VwGH 27.5.1998,
95/13/0171
Einer als Äquivalent für erbrachte Arbeitsleistungen
anzusehende Entlohnung liegt ein Dienstverhältnis zu Grunde.
VwGH 10.9.1998,
93/15/0051
"GmbH und Still(er Gesellschafter)" unterliegt auch dann dem
Fremdvergleich, wenn zwar keinerlei familiäre, aber entsprechende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen
VwGH 23.6.1998,
93/14/0192
Fremdunüblichkeit einer Beteiligung eines Lehrlings zu Beginn
des Lehrverhältnisses mit 20% des Gewinnes
VwGH 13.2.1991,
89/13/0223
Nach der Lebenserfahrung beteiligt sich ein gesellschaftsfremder
Dritter nicht zu einem Zeitpunkt, in dem der gänzliche Verlust der Einlage absehbar war
VwGH 25.6.1997,
94/15/0118
Ehegattenvereinbarungen (siehe Rz 1134, 1147 und 1224)
Verstösse gegen das Notariatszwanggesetz führen nicht zur
Unbeachtlichkeit des Rechtsgeschäfts
VwGH 25.10.1994,
94/14/0067
Gütergemeinschaft bewirkt nicht, dass Einkünfte von vornherein
beiden Ehegatten als zugeflossen gelten bzw. dass deshalb ein Gesellschaftsverhältnis besteht
VwGH 21.2.1996,
92/14/0041
Ausschluss eines Dienstverhältnisses bei Gütergemeinschaft
VwGH 5.12.1973,
0789/73
Abgeltungsanspruch gemäß § 98 ABGB
VwGH 23.4.1998,
95/15/0191
Zurechnung von Einnahmen ist nicht davon abhängig, auf
welches Konto eine Zahlung überwiesen wurde
VwGH 24.1.1990,
88/13/0243
Eheliche Wohnung (siehe Rz 1161 ff und Rz 1206 ff)
Allgemeine Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen
VwGH 27.5.1998,
98/13/0084
Einmann-GmbH (siehe Rz 1142 ff)
VwGH 14.12.1993,
90/14/0264
Ermittlungsverfahren oftmalig Voraussetzung für die Überprüfung von Angehörigenvereinbarungen, wobei Verfahrensgrundsätze der
BAO zu beachten sind
VwGH 15.12.1992,
89/14/0154
Familienhafte Mitarbeit (siehe Rz 1142 ff)
Rechtsgrundlage sind nicht unmittelbar aktualisierte
Entgeltsvorstellungen, sondern zB Erbringung eines Beitrages zur Befriedigung der
Familienbedürfnisse, Erwerb von Erfahrung oder Erweis der Tauglichkeit für Nachfolge als Betriebsinhaber
Tätigwerden ausschließlich in der Freizeit spricht für
familienhafte Mitarbeit
VwGH 21.10.1986,
86/14/0042
Getrennte Betrachtung bei Tätigwerden in einem Dienstverhältnis in einem Bereich und in familienhafter Mitarbeit
in anderem Bereich
VwGH 21.10.1986,
86/14/0042
Tätigwerden in der Freizeit oder im Urlaub
VwGH 21.10.1986,
86/14/0042
Fremdunüblichkeit der Ausrichtung der Entlohnung an einer
gesetzlichen Regelung (betreffend Bagatellregelung des § 21 Abs. 6 UStG 1972)
VwGH 21.3.1996,
92/15/0055
Lohnzahlungen eines öffentlich Bediensteten für Telefondienst
VwGH 27.6.1989,
88/14/0112
Familienhafte Mitarbeit in bäuerlichen Kreisen
VwGH 30.6.1988,
87/16/0026
Wartungsarbeiten am väterlichen PKW gegen jährlichen
Einmalbetrag von S 3.000 (218,02 Euro) bis S 4.000 (290,69 Euro)
VwGH 17.5.1989,
88/13/0038
Aushilfslöhne an den die Mittelschule besuchenden Sohn für
einfachste Arbeiten (zB Kleben von Etiketten)
VwGH 13.9.1989,
88/13/0042
Hilfeleistung bei Errichtung einer Arztpraxis
VwGH 30.1.1990,
89/14/0162
Bezahlung der Grabpflege als Entlohnung für Wäschereidienste
in einem Hotelbetrieb
VwGH 19.10.1988,
86/13/0155
Fallweise Lenkertätigkeit
VwGH 26.3.1985,
84/14/0059
Keine Beschränkung der familiären Beistandsleistung auf ein
bestimmtes Alter
VwGH 25.2.1997,
92/14/0039
Abgeltungsbeträge iSd § 98 ABGB
VwGH 21.7.1993,
91/13/0163
Taschengeldähnlicher Entgeltscharakter
VwGH 25.2.1997,
92/14/0039
Firmenwert Gründet sich die Leistung eines überhöhten Erwerbspreises auf ausserbetriebliche Umstände, kann sich ein Firmenwert nur
insoweit ergeben, als auch ein Fremder bereit wäre, einen den Wert der Aktiva übersteigenden Wert aufzuwenden
VwGH 21.10.1999,
94/15/0117
Freie Verpflegung (siehe Rz 1165)
Wenn auch anderen Dienstnehmern gewährt und branchenüblich, kein Unterhalt iSd § 94 ABGB
Erfordernis des Vorliegens zu Beginn der Vereinbarung
VwGH 14.4.1993,
91/13/0194
Voraussetzung eines geklärten Sachverhaltes
VwGH 15.3.1995,
92/13/0271
Grundsätzliche Bedachtnahme auf Leistungsbeziehungen
zwischen einander fremd gegenüberstehenden Personen
VwGH 25.10.1994,
94/14/0067
Zwischen Fremden nicht vorkommende Beziehungen sind nach
dem Verhalten anderer nahe stehender Personen zu beurteilen
VwGH 25.10.1994,
94/14/0067
Maßgeblichkeit der im Wirtschaftsleben geübten Praxis
VwGH 21.3.1996,
95/15/0092
...ABC der Vereinbarungen:
Gehaltszahlungen (siehe Rz 1148 ff)
siehe auch "Dienstverhältnis"
siehe Erkenntnis bei
Abschn.5.4.6.2
siehe auch "Kollektivvertrag"
VwGH 29.7.1997,
93/14/0056
Innerbetrieblicher Vergleich mit anderen Angestellten zulässig
VwGH 3.3.1997,
95/15/0128
Orientierung der Angemessenheit bei äußerem Betriebsvergleich
an Stellenangeboten in Wirtschaftszeitungen
VwGH 8.11.1977,
1115/74
Unangemessenheit des sprunghaften Ansteigens von Bezügen
VwGH 17.1.1989,
88/14/0100
Orientierung der Höhe an Qualität und Quantität der Leistungen
VwGH 10.9.1998,
93/15/0051
Reduktion überhöhter Lohnzahlungen auf angemessene Höhe (Erkenntnis betreffend Rechtsanwaltsanwärter; Ordinationshilfe;
ausgebildete Ärztin als Ordinationshilfe)
bei der Überprüfung der Angemessenheit ist eine gewisse Bandbreite zu berücksichtigen
VwGH 13.12.1989,
93/14/0056
Keine Anerkennung einer wesentlich höheren Bezahlung trotz kürzerer Vordienstzeit
VwGH 6.4.1995,
93/15/0064
Eine besondere Vertrauenswürdigkeit rechtfertigt nicht ein das
allgemeine Gehaltsniveau wesentlich übersteigendes Gehalt
VwGH 18.11.1987,
86/13/0113
Nicht regelmäßige Lohnauszahlungen sprechen gegen den Abschluss eines Dienstvertrages
VwGH 17.5.1989,
88/13/0038
Unüblichkeit des jahrelangen Stundens von Gehaltsforderungen
VwGH 25.2.1997,
92/14/0039
Unüblichkeit des jahrelangen Unterbleibens von Lohnauszahlungen
VwGH 25.2.1997,
92/14/0039
Gehaltshöhe - innerbetrieblicher Vergleich
VwGH 18.11.1987,
86/13/0113
Gehaltshöhe - ausserbetrieblicher Vergleich
VwGH 8.11.1977,
1115/74
Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen anhand eines äußeren und inneren Betriebsvergleiches
VwGH 22.9.1999,
96/15/0232
Keine Anerkennung zu niedriger eklant unangemessener Lohnzahlungen
VwGH 14.1.1986,
85/14/0186
Fremdunüblichkeit der Gehaltsfortzahlung an die geschiedene
Gattin trotz Verzichtes auf ihre Arbeitsleistung
VwGH 24.3.1981,
2857/80
Keine Anerkennung bei Nichtauszahlung von Teilen des Nettolohnes trotz Einbehaltes von Lohnsteuer und
Sozialversicherung
VwGH 1.7.1992,
90/13/0169
Unangemessenheit eines sprunghaften Ansteigens des Lohnes ohne Veränderung der Arbeitsleistung
VwGH 17.1.1989,
88/14/0010
Unangemessenheit eines sich an der ASVGHöchstbeitragsgrundlage
orientierenden Gehaltes
VwGH 13.5.1986,
85/14/0180
Gesellschafter-Geschäftsführer (siehe Rz 1200 ff)
Überhöhte Bezüge sind verdeckte Gewinnausschüttung
VwGH 8.3.1994,
91/14/0151
Fremdvergleich bei Vereinbarungen zwischen Gesellschafter-
Geschäftsführer und Gesellschaft
VwGH 15.3.1995,
94/13/0249
Maßgebliche Kriterien für die Anerkennung von Beziehungen zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft
VwGH 14.4.1993,
91/13/0194
Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen
an Hand eines äußeren und inneren Betriebsvergleiches
VwGH 22.9.1999,
96/15/0232
Üblichkeit des Interessensgegensatzes zwischen Gesellschafter
und Geschäftsführer
VwGH 25.10.1994,
94/14/0071
Unüblichkeit der unentgeltlichen Zurverfügungstellung einer
Wohnung zusätzlich zum angemessenen Bezug
VwGH 17.2.1993,
89/14/0248
Keine Anerkennung der Abtretung eines Gesellschaftsanteiles an
die Ehegattin, wenn die Möglichkeit offen gelassen wird, den Abtretungspreis auf unbestimmte Zeit nicht einzufordern
VwGH 7.2.1989,
88/14/0043
Unüblichkeit der Vereinbarung von Nebenleistungen (Dienstwagen, Pensionszusage, Versicherung) bei Unternehmen
mit Umsatz von ca. 3 Mio. S (218.018,50 Euro)
VwGH 23.2.1994,
92/15/0198
Unüblichkeit einer vom Beteiligungsausmaß abhängigen Tantieme
VwGH 8.3.1994,
91/14/0151
Unüblichkeit der Bestellung eines Geschäftsführers, um allen an
der GmbH beteiligten Familien die Vertretung in der Geschäftsführung zu ermöglichen
VwGH 8.3.1994,
91/14/0151
Keine Anerkennung einer Pensionszusage, die als Ganzes einem
fremden Geschäftsführer nicht gemacht worden wäre
Ausschluss des Dienstverhältnisses bei Gütergemeinschaftsvertrag
VwGH 5.12.1973,
0789/73
...ABC der Vereinbarungen:
Kapitalgesellschaft (siehe Rz 1196
ff)
Kriterien zur steuerlichen Anerkennung sind auch für Rechtsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und ihren
Gesellschaftern von Bedeutung
VwGH 26.5.1993,
89/13/0082
Fremdunüblichkeit der Bürgschaftsübernahme eines Rechtsanwaltes bei Verknüpfung der Erlangung einer
Syndikusposition und gleichzeitiger Übernahme einer Beteiligung an jener GmbH, deren Syndikus er werden soll
VwGH 30.9.1999,
97/15/0101
Fremdüblichkeit von Verträgen zwischen Kapitalgesellschaft und
Gesellschaftern
VwGH 5.10.1994,
94/15/0036
Verdeckte Ausschüttung bei fehlender Darlehensverzinsung einer GmbH gegenüber nahe stehenden Gesellschafter
VwGH 26.5.1999,
99/13/0039
Vereinbarungen zwischen Ein-Mann-Gesellschaft und Gesellschafter unterliegen Fremdvergleich
Pflicht zur Aufklärung unklarer Vertragsgestaltungen durch den
sich darauf Berufenden
VwGH 29.6.1995,
93/15/0115
Erfordernis des Festhaltens wesentlicher Vertragspunkte
VwGH 22.9.1992,
88/14/0074
Abweichen von allgemein üblichen Vertragsinhalten
VwGH 6.10.1992,
88/14/0045
Keine laufende Aufzeichnung von Leistungsbeziehungen
VwGH 6.10.1992,
89/14/0078
Kollektivvertrag (siehe Rz 1158)
Bei Gehaltszahlungen hinsichtlich der Einstufung in die richtige
Verwendungsgruppe und für deren Höhe (insb. im Hinblick auf auch fremdübliche Überbezahlungen) heranzuziehen
VwGH 29.7.1997,
93/14/0056
Anhaltspunkt für Fremdüblichkeit der Entlohnung
VwGH 15.3.1995,
92/13/0271
Fremdunüblichkeit von unter dem Kollektivvertrag liegenden Gehaltszahlungen
VwGH 16.11.1993,
90/14/0083
Konkludentes Verhalten (siehe Rz 1181)
das mit ausreichender Deutlichkeit nach außen dringt, kann eine Mitunternehmerschaft begründen
VwGH 13.10.1987,
87/14/0114
Lebensversicherung
Unüblichkeit der Übernahme der Prämie, wenn in Gesamtausstattung nicht gedeckt
siehe Erkenntnis bei
Abschn. 5.4.6.2 u
"Gehaltszahlungen"
...ABC der Vereinbarungen:
Mietvertrag (siehe Rz 1206 ff)
Naheverhältnis rechtfertigt Prüfung, ob Mietvertrag durch eine
Leistungsbeziehung oder familienhaft bestimmt ist
VwGH 30.6.1994,
92/15/0221
Fremdüblichkeit ist aus Sicht beider Vertragsteile zu beurteilen
VwGH 10.7.1996,
94/15/0039
Vertragsabschluss bedarf (zivilrechtlich) nicht der Schriftform
VwGH 16.4.1991,
90/14/0043
Bloße Meldung an die Abgabenbehörde nicht ausreichend
VwGH 5.2.1992,
89/13/0111
Erfordernis der Festlegung wesentlicher Vertragsbestandteile bei
Nichtabschluss eines schriftlichen Vertrages
VwGH 8.9.1992,
87/14/0186
Unklare bzw. fehlende Vereinbarungen sprechen gegen eindeutigen, dem Fremdvergleich standhaltenden Vertrag
VwGH 8.9.1992,
87/14/0186
Fremdunüblichkeit eines mündlichen Vertrages bei Orientierung
der Miethöhe an veränderlichen Nutzungsmöglichkeiten des Mieters
VwGH 30.6.1994,
92/15/0221
Fremdübliche Mietzinshöhe wird von Amortisation des eingesetzten Kapitals und angemessener Verzinsung bestimmt
VwGH 8.11.1988,
87/14/0197
Fremdunüblichkeit von durch Angehörige bezahlten Mietentgelten, wenn bei einer Fremdvermietung ca. das Zwei-
bis Vierfache an Mieten erzielt werden könnte
VwGH 12.9.1996,
94/15/0019
Fremdunüblichkeit einer sich nach dem Geschäftsvolumen des
Mieters richtenden Mietzinshöhe
VwGH 12.9.1996,
94/15/0019
Fremdunüblichkeit, bei fehlendem Abschluss eines schriftlichen
Mietvertrages und Übernahme von Zahlungsverpflichtungen des Vermieters (zB Abgabenforderungen, Versicherungen) an Stelle
der Zahlung von Mietentgelten
VwGH 24.2.1999,
96/13/0201
Fremdunüblichkeit, wenn Mietzins für nahe Angehörige nur ca.
10% bzw. 20% der von einem fremden Mieter für Objekte im gleichen Haus bezahlten Miete ausmacht
VwGH 18.11.1991,
91/15/0043
Fremdunüblichkeit des jahrelangen Stundens eines Untermietzinses ohne Zinsen und Sicherheiten
VwGH 27.5.1987,
84/13/0221
Fremdunüblichkeit eines Mietvertrages zwischen GmbH und
Gesellschafter-Geschäftsführer bei Nichtfestlegung der Zahlungsmodalitäten
VwGH 23.6.1998,
97/14/0075
Fremdunüblichkeit des Erlasses von Mietzinsen während der Dauer der Rückzahlung des für Mieterinvestitionen
aufgenommenen Kredites
VwGH 18.11.1991,
91/15/0043
Fremdunüblichkeit von Mietentgelten zwischen GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer und Berichtigung auf
angemessene Mietzinse
VwGH 25.11.1999,
97/15/0036
Bei überhöhten Mietzahlungen ist bei Anerkennung einer fremdüblichen Miete das Heranziehen von dem Steuerpflichtigen
bekannten Basisdaten zulässig
VwGH 10.7.1996,
94/15/0039
Fremdunüblichkeit des jahrelangen Stundens des Untermietzinses ohne entsprechende Sicherheiten
VwGH 27.5.1987,
84/13/0221
Missbrauch gemäß § 22 BAO
Insichgeschäfte zwischen Einzelunternehmer und einer von diesem als Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschten
Kapitalgesellschaft ohne beachtliche außersteuerliche Gründe
VwGH 10.9.1998,
93/15/0051
Vermietung der gemeinsam benutzten ehelichen Wohnung in einem im Hälfteeigentum der Ehegatten stehendem Wohnhaus
durch die Miteigentümergemeinschaft an einen Ehegatten
VwGH 13.10.1993,
93/13/0129
Zurverfügungstellung von Geldmitteln an den Ehegatten für Grundkauf durch Schenkung und langfristige Darlehen und
Miete dieses Grundstückes für betriebliche Zwecke
VwGH 29.9.1981,
81/14/0003
Atypisch stille Beteiligung des Alleingesellschafters einer GmbH
zwecks Verlustübernahme
VwGH 11.12.1990,
89/14/0140
Mitunternehmerschaft (siehe Rz 1181 ff)
Fremdüblichkeit von Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen
VwGH 18.12.1996,
94/15/0168
Keine Publizität bei im Nachhinein mit der Steuererklärung
bekannt gegebener Vereinbarung über eine von den §§ 1193 bzw. 1197 ABGB abweichende Einkunftsverteilung
VwGH 15.12.1987,
87/14/0163
Korrektur einer unangemessenen Gewinnaufteilung auf eine
angemessene
VwGH 5.10.1994,
94/15/0036
Unklarer Vertragsinhalt bei im Widerspruch zu einem Gesellschaftsverhältnis stehenden Handlungen
VwGH 20.1.1988,
87/13/0022
Unklarer Vertragsinhalt bei wechselnder rechtlicher Qualifikation
des Gesellschaftsverhältnisses
VwGH 13.6.1989,
86/14/0037
aus dem Rechenwerk nicht ableitbare Ermittlung des Gewinnanteiles
VwGH 13.6.1989,
86/14/0037
Fremdunüblichkeit, wenn Gewinnverteilung der alleinigen Entscheidung eines Gesellschafters vorbehalten ist
VwGH 22.9.1987,
85/14/0033
Mitunternehmer kann auch Strohmann sein
VwGH 27.5.1999,
97/15/0113
Begründen durch konkludentes Verhalten
VwGH 13.10.1987,
87/14/0114
Unüblicher Modus der Gewinnverteilung
VwGH 22.9.1987,
85/14/0033
Zu einem Gesellschaftsverhältnis in Widerspruch stehende Handlungen
VwGH 20.1.1988,
87/13/0022
Differierende rechtliche Einstufung eines Gesellschaftsverhältnisses
VwGH 13.6.1989,
86/14/0037
Keine Anerkennung einer auf den Beginn des Wirtschaftsjahres
bezogene Änderung der Gewinnaufteilung
VwGH 7.6.1983,
82/14/0340
...ABC der Vereinbarungen:
Nachbuchung
an Stelle Erfassung als laufender Kassaausgang erfüllt nicht das Merkmal der Publizität
VwGH 22.9.1999,
97/15/0005
Notariatszwanggesetz (siehe Rz 1134)
Verstösse führen nicht zur Unbeachtlichkeit des Rechtsgeschäfts
VwGH 25.10.1994,
94/14/0067
Notwendigkeit einer Leistungserbringung
bewirkt für sich gesehen keine Publizität
VwGH 19.5.1993,
91/13/0045
Pachtverhältnis (siehe Rz 1210 ff)
Unüblichkeit einer von wirtschaftlichen Verhältnissen unabhängigen Pachtzinsvereinbarung
VwGH 27.6.1989,
88/14/0131
Nichtanerkennung einer rückwirkenden Pachtvertragsänderung
VwGH 27.3.1996,
93/15/0223
Nichtanerkennung einer Jahrespacht von 4.000 S (290,69 Euro)
bei einem Betriebskapital von 365.000 S (26.525,58 Euro)
VwGH 8.11.1988,
87/14/0197
Mangelnde Einkunftsquellenschaft bei Verpachtung einer Liegenschaft an eine GmbH durch beherrschenden
Gesellschafter ohne Zufluss von Pachtzinsen
VwGH 28.10.1997,
95/14/0060
Pauschalhonorar Unüblichkeit bei von der Leistungserbringung unabhängigem Anfall
VwGH 10.7.1996,
95/15/0181
Prämienzahlung (siehe Rz 1174)
Fremdunüblichkeit bei einer Höhe von 80% des Jahresgehaltes