9 Besondere Gewinnermittlungsvorschriften (§ 7 Abs. 2 KStG
1988 in Verbindung mit §§ 10 bis 13 EStG 1988)
663
Die besonderen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG 1988 sind
mit Ausnahme des § 11a EStG 1988 anzuwenden. Siehe dazu EStR 2000 Rz 3701 bis
3900 mit Ausnahme der EStR 2000 Rz 3860a bis 3860v.