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10 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 7 Abs.
2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 15 und 16 EStG 1988
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Die §§ 15 und 16 EStG 1988 sind auch für den Bereich der
Körperschaften anzuwenden, soweit die betroffenen Körperschaften nicht unter
§ 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen. Siehe EStR 2000 Rz 4001 bis 4043.
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