Buchführungspflicht § 125 BAO
Umsatz in 2 aufeinanderfolgenden
Kalenderjahren ... mehr als
Betrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ab Umsätze 2002........................
.€ 400.000,--
Lebensmitteleinzelhändler und
Gemischtwarenhändler ab Umsätze 2002 ...........€
600.000,--
Bei Land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben besteht die Buchführungspflicht daneben auch dann, wenn der Wert zum
1. Januar eines Jahres ................................................€ 150.000,--
übersteigt.
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