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GrunderwerbssteuerSteuersätzeErwerb von Grundstücken: a) durch den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebens ... 2 % b) Durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe ... 2 % c) Durch andere Personen ... 3.5 %
Steuersätze bei nicht vorliegen einer Gegenleistung: Steuerberechnung vom Dreifachen des Einheitswertes beim Erwerb vom Grundstücken: 1) durch den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind, oder ein Schwiegerkind des Übergebers..... 2% 2) durch den Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchvermögens und ehelicher Ersparnissen anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe......2% 3) durch andere Personen:......3,5% Als Ausnahme gilt das einfache des Einheitswertes, wenn ein land und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. ....... 2%
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