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Übertragung stiller Rücklagen § 12 EStGEinheitliche Behaltefrist für bewegliche Wirtschaftsgüter und unbewegliche Wirtschaftsgüter ...7 Jahre Wurden auf Grundstücke oder Gebäuden stille Reserven übertragen oder von Gebäuden Abschreibungen gemäß § 8 Abs. 2 EStG vorgenommen, beträgt die Behaltefrist ... 15 Jahre Die Behaltefrist gilt jedoch nicht, wenn das Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt, durch behördlichen Eingriff oder zur Vermeidung eines solchen aus dem Betriebsvermögen ausscheidet Die Übertragungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt stichtagsbezogen mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Wirtschaftsgutes zu laufen. Bei (Teil-) Herstellungskosten von Gebäuden beträgt die Übertragungsrist 24 Monate, wenn mit dem Herstellungsvorgang vor Ablauf der 12 Monatsfrist tatsächlich begonnen wurde. Die Übertragung stiller Reserven auf Finanzanlagen ist ab 1.1.2004 nicht mehr möglich. Ab Veranlagung 2005 kann die Übertragungsrücklage nur mehr von natürlichen Personen geltend gemacht werden.
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