Beilage zu einer gebührenpflichtigen
Eingabe je Bogen
€ 3,60,--
Protokoll über eine
Ges.m.b.H.-Versammlung ²)
€ 130,00,-- 1)
Protokoll über eine
Hauptversammlung einer AG ²)
€ 260,00,--1)
1) Protokolle über die
ausschließliche Anpassung der Verträge (Satzungen) an die Bestimmungen
des 1. EURO-Justiz-Begleitgesetzes sind Gebührenfrei.
Ansuchen zur Meisterprüfung
€ 13,--
Ansuchen zur
Konzessionsprüfung
€ 13,--
Ansuchen in
Sperrstundensachen
€ 13,--
Gewerbeanmeldung
(Ansuchen)
€ 43,--
Gewerbeschein,
Konzessionsdekret
€ 76,--
Legitimation für Gewerbetreibende und Handlungsreisende:
Ansuchen
€ 13,--
Legitimation
€ 13,--
Übertragung der Gewerbeausübung auf einen Pächter:
Anzeige, Ansuchen
€ 43,--
Genehmigung
€ 76,--
Zurücklegung der
Gewerbeberechtigung
€ 13,--
2) Ab 1.7.1999 für Bestandsverträge
über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen: Höchste
Bemessungsgrundlage der 3fache Jahreswert.
Selbstberechnung der Bestandsvertragsgebühren:
Die Bestandgeber sind verpflichtet, die
feste Bogengebühr und die Hundertsatzgebühr selbst zu berechnen und bis zum
15. Des zweitfolgenden Monats an des Finanzamt abzuführen. Innerhalb der
gleichen Frist ist auf eine amtlichen Vordruck eine Anmeldung über das
Rechtsgeschäft einzubringen. Falls im Vertrag nicht besonders spezifiziert,
sind für die Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser € 1,30,-- für die
Heizkosten € 0,58,-- und für die Warmwasserkosten € 0,29,-- je Monat und je m²
anzusetzen. Die Verpflichtung zur Selbstberechnung entfällt bei der atypischen
und gemischten Rechtsgeschäften sowie bei solchen, bei denen die Leistung erst
in Zukunft ermittelbar ist (BGBI.II 241/1999).