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Sachbezugswerte
Für die Ehefrau, für jedes volljährige Kind und jede andere im Haushalt lebende Person sind je 80 % der obigen Sätze anzuwenden. Ferner: Je 30 % für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr Je 40 % für jedes Kind im Alter von mehr als 6 Jahren Ansatz für tageweise Berechnung: 1/30 Ansatz für wochenweise Berechnung: 7/30
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