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SteuerzahlungstermineEinkommensteuer, Körperschaftssteuer, KFZ-Steuer, Kammerumlage1, Altlastenbeiträge, Grundsteuer, Bodenwertabgabe vierteljährlich 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. Wenn der Jahrebetrag der Grundsteuer € 75,-- nicht übersteigt 15.5. Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag nach FLAG, Kommunalsteuer, Zuschlag z. Dienstgeberbeitrag = Kammerumlage 2, monatl. am 15. StraßenbenützungsabgabeWenn Jahresabgabe gewählt wird15.2. Wenn Jahresabgabe nicht gewählt wird monatl. am 15. Mietvertragsgebühren, Grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer, Werbeabgabe, Gesellschaftssteuer, Normverbrauchs-, Elektrizitäts- und Erdgasabgabe jeweils am 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates. Umsatzsteuer Entweder jeweils am 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates oder wenn im vorangegangenen Kalenderjahr Gesamtumsatz nicht über € 22.000,-- lag vierteljährlich 15.2.,15.5.,15.8.,15.11.,
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