Bei monatlicher oder jährlicher Berechnung der Abgabe ist eine tageweise
Zusatzabgabe von € 4,50 zu entrichten, wenn die Benützung von Straßen mit
einer Fahrzugkombination erfolgt, die in eine höhere Bemessungsgrundlage fällt
als die, für welche die Abgabe berechnet wurde.
Anrechnung der zeitabhängigen Maut:
Bei Verwendung von Anhängern durch LKW
unter 12 Tonnen Gesamtgewicht wird die zeitabhängige Maut nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz
anteilig auf die Straßenbenützungsabgabe angerechnet, wenn die
Fahrzeugkombination das höchste zulässige Gesamtgewicht von 12 Tonnen
erreicht.