|
Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und ArbeitgeberdarlehenZinsersparnis: ...... ... 3,5 % (vorher 4,5%) Die Zinsersparnis ist ein sonstiger Bezug gem. § 67 Abs. 1 und 2 des EstG. Die Zinsersparnis gilt nur insoweit als Sachbezug, soweit der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von € 7.300 übersteigt.
|
|
|