Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB)
Einem Alleinverdiener/in steht jährlich ein Alleinverdienerabsetzbetrag von 494€ (bei einem Kind), 669€ (bei 2 Kindern) und 220€ zusätzlich für jedes weitere Kind (ab dem 3. Kind) zu, wenn
- ein Steuerpflichtiger mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartner oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt
oder
- ein Steuerpflichtiger mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem Partner (§ 106 Abs. 3 EStG 1988) in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988), für das einer der Partner Familienbeihilfe bezieht, vorhanden ist
und
- der Partner höchstens 6.000€ im Kalenderjahr einnimmt.
Ab 2019 gibt es den Familienbonus Plus in Höhe von 125€ im Monat für Kinder bis 18 Jahre und 41,68€ monatlich für Kinder über 18 Jahre. Voraussetzung dafür ist ein bestehender Anspruch auf Kinderbeihilfe.
Mehr zum Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag in den Lohnsteuer – Richtlinien (LSt-RL).
Weitere Infos zum Thema Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag finden Sie auf www.bmf.gv.at oder auf www.help.gv.at.