Kammerumlage, Grundumlage
Die Kammerumlage 1 und die Kammerumlage 2 dient der Finanzierung der Wirtschaftskammer. Die Grundumlage dient ausschließlich der Finanzierung der Fachgruppen und Fachverbände.
Mehr zu Kammerumlage, KU 1, KU 2 Grundumlage (GU) finden Sie auf www.wko.at.