Kolletivvertrag
Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, der zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber abgeschlossen wird. Diese Vereinbarung hat besondere Wirkungen auf die Arbeitsverhältnisse innerhalb des Geltungsbereiches (Branche, Gebiet, Angestellte bzw Arbeiter).
Der Kollektivvertrag darf nicht gegen bestehende Gesetze (Verfassungs-, Bundes-, Landesgesetze) sowie dazu erlassene Verordnungen verstoßen. Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge müssen den Kollektivvertrag beachten und dürfen grundsätzlich keine schlechteren Regelungen treffen.
Kollektivverträge gelten in der Regel für eine ganze Wirtschaftsbranche. Es sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt, dazu gehören vor allem Regelungen in Verbindung mit:
- Entlohnung (Mindestgehälter)
- Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Arbeitszeit
Mehr Infos zum Thema Kollektivvertrag finden Sie unter www.kollektivvertrag.at.