Pauschalierung
Unter Pauschalierung versteht man, dass verschiedene Leistungen in einer Summe zusammengefasst werden. Die Basis-Pauschalierung ist eine Möglichkeit, wie man die Vorsteuer und Betriebs-Ausgaben berechnen kann.
Die Pauschalierung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 (Basispauschalierung) können nur Unternehmer die die Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 erfüllen, und freiberuflich Selbstständige in Anspruch nehmen. Bei selbstständigen oder gewerblichen Einkünften können die Betriebsausgaben im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit einem Pauschsatz ermittelt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt.
- Es besteht keine Pflicht zur Buchführung und es wird keine doppelte Buchführung durchgeführt.
- Es handelt sich um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus Gewerbebereich.
- Die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres haben nicht mehr als 220.000€ betragen.
- Es wird in der Steuererklärung festgehalten, dass man die Basis-Pauschalierung haben möchte.
Die gesetzliche Betriebausgabenpauschale beträgt
- 6% des Umsatzes, maximal 13.200€ jährlich für Einkünfte aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung für wesentliche Beteiligte, für Aufsichtsräte sowie für Einkünfte aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erziehenden Tätigkeit.
- 12% des Umsatzes, maximal 26.400€ jährlich in allen anderen Fällen.
Mehr Informationen zur Pauschalierung finden Sie unter www.bmf.gv.at.