Pendlerpauschale und Pendlereuro
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (400€) abgegolten, der bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird.
Das Pauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, von welcher die Steuer dann neu berechnet wird. Die Steuerersparnis hängt von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab.
Der Pendlereuro ist als steuerlicher Absetzbetrag ein Jahresbetrag und wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohung und Arbeitsstätte mit zwei multipliziert wird. Dieser wird pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Steuer abgezogen.
Unter gewissen Voraussetzungen stehen auch das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zu:
- Wenn der Arbeitsweg (einfache Fahrtstrecke) eine Entferung von mindestens 20 km umfasst und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist, hat man Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale.
- Wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt, steht einem das „große“ Pendlerpauschale zu.
Das „kleine“ Pendlerpauschale
Entfernung | Betrag/Monat ab 2014 | Jahresbetrag ab 2014 |
bei mindestens 20km bis 40km | 58,00€ | 696,00€ |
bei mehr als 40km bis 60km | 113,00€ | 1.356,00€ |
bei mehr als 60km | 168,00€ | 2.016,00€ |
Das „große“ Pendlerpauschale
Entfernung | Betrag/Monat ab 2014 | Jahresbetrag ab 2014 |
bei mindestens 2km bis 20km | 31,00€ | 372,00€ |
bei mehr als 20km bis 40km | 123,00€ | 1.476,00€ |
bei mehr als 40km bis 60km | 214,00€ | 2.568,00€ |
bei mehr als 60km | 306,00€ | 3.672,00€ |
Weitere Informationen zum Thema Pendlerpauschale uns Pendlereuro finden Sie unter www.bmf.gv.at und unter www.arbeiterkammer.at.