Werbungskosten
Werbungskosten (§ 16 EStG) sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Das Werbungskostenpauschale beträgt 132€ jährlich.
Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind, also in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen.
Dies liegt vor, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben
- objektiv im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen,
- subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder jemanden unfreiwillig treffen und
- nicht die private Lebensführung betreffen.
Diese Aufwendungen müssen der Finanz gegenüber mit Rechnungen, Zahlungbelegen oder Ähnlichem nachgewiesen werden.
Bestimmte Werbungskosten werden vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt, vor allem Pflichtversicherungsbeiträge, Kammerumlagen, Wohnbauförderungsbeiträge.
In das ABC der Werbungskosten gehören beispielsweise:
- Arbeitsessen
- Arbeitskleidung
- Arbeitsmittel
- Aus- und Fortbildungskosten
- Betriebsratumlage
- Computer
- Doppelte Haushaltsführung
- Fachliteratur
- Fahrtkosten
- Internet
- Kraftfahrzeug
- Krankheitskosten
- Reisekosten
- Telefonkosten
- usw
Mehr zu Werbungskosten finden Sie in den Lohnsteuer-Richtlinien (LSt-RL) unter ABC der Werbungskosten und auf www.bmf.gv.at unter Werbungskosten oder ABC der Werbungskosten.