26.1 Beginn und Ende einer Steuerbefreiung (§ 18 KStG 1988) 26.1.1 Allgemeines 1415 Der Anwendungsbereich des § 18 KStG 1988 beschränkt sich einerseits auf unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, andererseits auf die betrieblichen Einkunftsarten nach § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988. Regelungsgegenstand ist der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht und umgekehrt, der sich […]
25. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988)
25.1 Privatstiftungen 1330 Auf eigen- und gemischtnützige Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die Sondernormen des § 13 KStG 1988 anzuwenden. Zum Begriff und zur Besteuerung der Privatstiftungen siehe die StiftR 2009. 25.2 Kreditinstitute 25.2.1 Haftrücklage 25.2.1.1 Zuführungen zur Haftrücklage 1331 Gemäß § 26a Abs. 2 KStG 1988 sind […]
24. Einkunftsarten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 21 bis 32 EStG 1988)
24.1 Allgemeines 24.1.1 Einkunftsarten 1310 § 7 Abs. 2 KStG 1988 übernimmt grundsätzlich sämtliche Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988. Für Körperschaften können allerdings begrifflich nur folgende Einkunftsarten in Betracht kommen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 3 Z 1 EStG 1988) Einkünfte aus (sonstiger) selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z […]
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